Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft heute (10.00 Uhr) im NSU-Komplex die Verurteilung des mutmaßlichen Helfers André E. Das Oberlandesgericht München hatte ihn 2018 wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen haben sowohl er als auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. E. will den Freispruch, die Ankläger hatten eine viel höhere Strafe gefordert. Zunächst wird nur verhandelt, die Entscheidung werden die obersten Strafrichter des BGH voraussichtlich am 15. Dezember verkünden. (Az. 3 StR 441/20)
Die Verurteilung von Beate Zschäpe hatte der BGH bereits im August ohne vorherige Verhandlung bestätigt. Auch die Urteile gegen die drei anderen Helfer sind rechtskräftig. Die Neonazi-Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) struggle über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Außerdem hatten Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten verübt.
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